Neue Förderzuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien!

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.

Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert.

Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.

 

Die Antragstellung muss jedoch vor der Durchsetzung der Maßnahme erfolgen.

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne und umfassend.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des BAFA.

 

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